Update seid April 22:
In Baden Württemberg sind bis auf Weiters alle Corona-Auflagen für Hotels und Restaurants aufgehoben.
Somit dürfen alle Gäste wieder zu uns kommen, auch Ungeimpfte. Testpflicht und Kontrollpflicht besteht nicht mehr.
Ebenso fällt die Maskenpflicht für Gäste weg. Das Team vom Waldheim muss/wird laut Arbeitsschutzgesetzt weiterhin Maske tragen.
Ausserdem verzichten wir weiterhin auf Händeschütteln, freuen uns aber sehr, jeden einzelnen Gast hier bei uns begrüssen zu können.
Selbstverständlich darf jeder Gast selbst entscheiden, ob er weiterhin Maske tragen will, ebenso steht weiterhin Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Jedes Restaurant kann selbst entscheiden, ob Auflagen gemacht werden oder nicht. Deshalb ist es ratsam, sich vorgängig beim jeweiligen Restaurant zu erkundigen.
Für die Einkäufsläden sind ebenfalls alle Auflagen aufgehoben.
Einige öffentliche Einrichtungen verlangen aber weiterhin Maskenpflicht auch von den Kunden/Gästen.
Update 12.03.22
Seid Anfang März gilt wieder die 3G-Regel,
bis mindestens 2. April 22.
Zutritt in die Innenräume des Hotels nur noch für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete!
Dasselbe gilt auch für die Restaurants.
Die Auflage des Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 Maske oder medizinische Maske) und die Abstandsregeln sowie die Hygienemassnahmen gelten weiterhin.
Update 24.11.21
Seid heute, 24.11.21, gilt die Alarm-Stufe II in Baden Württemberg!
Neue Alarmstufe II
Die Alarmstufe II greift, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 6 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder überschritten wird oder wenn die landesweite Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die absolute Zahl von 450 erreicht oder überschreitet. Die Auslastung lag Montag und Dienstag über 450 Betten, damit ist die Alarmstufe II am 24.11.21 in Kraft getreten.
Was gilt in der Alarmstufe II?
Für Geimpfte und Genesene reicht für den Zugang zu Gastronomie und Hotellerie weiterhin die Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises. Eine 2G-Plus-Regelung – also die Pflicht, zusätzlich zum 2G-Nachweis einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorzulegen – gilt allerdings für den Zutritt zu Diskotheken und Clubs, zu öffentlichen Veranstaltungen und für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen.
Ungeimpften ist dagegen der Zugang in die Hotellerie schon ab der Alarmstufe verwehrt. Was bisher mit PCR-Test noch möglich war, ist künftig nicht mehr gestattet. Ausgenommen sind geschäftliche oder dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle, in diesen Fällen reicht auch ein negativer Antigen- oder PCR-Test. Ein Zutrittsverbot gilt für Ungeimpfte nun auch für körpernahe Dienstleistungen ab der Alarmstufe (Ausnahme: Friseurbetriebe und Barbershops, beides mit PCR-Test).
Ausweitung der Kontrollpflichten
Künftig ist bei der Kontrolle des Test- oder Genesenennachweises auch ein amtliches Ausweisdokument im Original zu verlangen und zu kontrollieren. Außerdem hat die Überprüfung der Nachweise (Impf-, Genesenen-, Testnachweis) mit einer elektronischen Anwendung zu erfolgen.
Update 19.11.2021
Seid dem 17.11.21, gilt die Alarm-Stufe in Baden Württemberg!
Baden-Württemberg hat seid Oktober das Drei-Stufen-System:
Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe.
Nachdem am Dienstag, 16.11.2021, am zweiten Werktag in Folge die Zahl der Covid-19-Patienten in den Intensivstationen des Landes über 390 lag, gilt ab Mittwoch, 17.11.21 in ganz Baden-Württemberg die Alarmstufe. Das bringt auch im Gastgewerbe weitere Einschränkungen für nicht-immunisierte Personen (Ungeimpfte) mit sich. Vollständig Geimpfte und Genesene bleiben davon unberührt. Sie haben weiterhin uneingeschränkt Zugang, sofern sie entsprechende Nachweise vorlegen können, die von den Betrieben zu kontrollieren sind.
Die wichtigsten Änderungen, die mit dem Eintritt der Alarmstufe für die Betriebe des Gastgewerbes verbunden sind, haben wir hier zusammengefasst.
Hotellerie: Ungeimpfte benötigen für die Übernachtung einen negativen PCR-Test und bei längeren Aufenthalten alle drei Tage einen neuen PCR-Test. Hotelrestaurants sind nicht mehr privilegiert, es geltend die Voraussetzungen der Gastronomie, vgl. unten.
Hoteleinrichtungen: Ungeimpfte haben zu Freizeiteinrichtungen wie Bädern und Saunen keinen Zutritt. Für körpernahe Dienstleistungen bedarf es eines negativen PCR-Tests.
Gastronomie: Im Innenbereich gilt der 2G-Zugang, d.h. Ungeimpfte dürfen diesen nicht mehr betreten, im Außenbereich ist für Sie ein negativer PCR-Test erforderlich.
Messen, Kongresse, öffentliche Veranstaltungen: Zu Messen und Kongressen haben Ungeimpfte keinen Zutritt, gleiches gilt für öffentliche Veranstaltungen; eine Ausnahme gilt nur im Bereich der beruflichen Fortbildung, hier muss ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorleget werden.
Private Veranstaltungen: Diese sind bei Ungeimpften auf einen Haushalt und eine weitere Person begrenzt. Geimpfte und Genesene dürfen unbegrenzt hinzukommen.
Es gilt weiterhin die bekannte Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten.
Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Ab Mitte nächster Woche wird wieder eine Änderung der Corona-Verordnung geplant:
Nachdem Bundestag und Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt haben und sich Bund und Länder am 18. November auf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verständigt haben, ist in der kommenden Woche mit Änderungen der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg zu rechnen. Die aktuelle CoronaVO des Landes gilt noch (längstens bis einschließlich 24.11.2021). So lange gelten die Regelungen der Alarmstufe in bekannter Form weiter.
Was ändert sich danach? Maßgeblich wird künftig die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz des jeweiligen Bundeslandes sein, abgestuft nach folgenden Schwellenwerten: über 3, über 6 und über 9. Die Hospitalisierungsinzidenz bezeichnet die Zahl der Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner.
Zur Einordnung: In Baden-Württemberg lag die Hospitalsierungsinzidenz am 18.11.2021 bei 5,7. Die jeweils aktuelle Hospitalisierungsinzidenz des Landes wird von der Landesregierung auf folgender Seite veröffentlicht.
Für Baden-Württemberg bedeutet dieses neue Schwellenwert-System eine Abkehr vom bisherigen Stufensystem (Basis-, Warn- und Alarmstufe), das sich neben der Hospitalisierungsinzidenz auch an der Auslastung der Intensivbetten ausrichtet.
Was ist konkret geplant?
Bei Hospitalisierungsinzidenzen über 3 bis max. 6 soll eine 2G-Zugangsregelung gelten. Die bisher bekannten Ausnahmen des Zugangs mit PCR-Test sollen dann nicht mehr möglich sein. Damit wäre ein Zugang zur Hotellerie für Ungeimpfte nicht mehr gestattet. Ob es eine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen geben wird, ist bisher nicht bekannt. Der Zugang zu Außenbereichen in der Gastronomie oder für externe Gäste im Außenbereich von Kantinen würde dann ebenfalls wegfallen. Gleiches soll für körpernahe Dienstleistungen und den Außenbereich von Bädern und Fitnesseinrichtungen gelten.
Wird der Schwellenwert 6 überschritten, ist eine 2G-Plus-Regelung zumindest für bestimmte Betriebsarten angedacht. Auch Geimpfte und Genesene müssten dort dann zusätzlich einen aktuellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen.
Im Nachgang zu den Bund-Länder-Gesprächen hat die Landesregierung darüber hinaus weitere Verschärfung der Kontrollen angekündigt. Bei wiederholten Kontrollverstößen können Sanktionen bis hin zur Betriebsschließung drohen. Die Registrierung über QR-Code soll ebenfalls angeordnet werden.
Update 13.08.2021
Seid Montag, 16.08.2021 gilt bis auf weiteres die neue Corona-Verordnung von Baden Württemberg.
Dies bedeutet, dass ab dem 16.8.21 für die Gastronomie (Restaurants, Hotels, Beherbergungsbetriebe etc) generell die 3-G-Regel gilt:
Zutritt in die Innenräume des Hotels nur noch für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete!
Dasselbe gilt auch für die Restaurants.
Die Auflage des Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 Maske oder medizinische Maske) und die Abstandsregeln sowie die Hygienemassnahmen gelten weiterhin.
Für unsere ausländischen Gäste: bitte beachtet die Einreisebestimmungen
Update 28.06.2021
Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung von Baden Württemberg.
Dies bedeutet weitere Lockerungen für Hotels und Restaurant.
Die neue Verordnung stützt vieles auf die Inszidenzzahl.
Hier bei uns im Landkreis Waldshut ist die aktuelle Inszidenzzahl von heute = 2.9.
Somit gilt ab sofort für den Aufenthalt hier im Waldheim:
Keine Testpflicht mehr!
Dasselbe gilt für die Restaurants.
Die Auflage des Mund-Nasen-Schutzes und die Abstandsregeln gelten weiterhin.
Update 20.06.2021
Wie sieht es nun aus mit dem Aufenthalt hier im Waldheim? Alle unten aufgeführten Info's gelten sowohl für deutsche wie auch ausländische Gäste:
Auflagen für den Aufenthalt im Waldheim:
3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
- Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
- Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.
- Negativ Getestete Mit Testbescheinigung nicht älter als 24h zB von Testzentrum, Arbeitgeber des Gastes oder Dienstleister (zB Friseur, Gastronom etc) Das heisst, entweder wird eine Bescheinigung eines Schnelltests bei der Anreise vorgelegt oder es kann hier vor Betreten des Hotels unter Beaufsichtigung ein Schnelltest/Selbsttest gemacht werden. Privat durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Eintritt. Bei längeren Hotelaufenthalten reicht für Getestete eine erneute Testung immer nach drei weiteren Aufenthaltstagen aus.
Weitere Infos unter:
Update 28.05.2021:
Hotels und auch Restaurants dürfen in Baden-Württemberg unter folgenden Kriterien wieder öffnen:
Wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt und dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben wird, dürfen Hotels für touristische Beherbergungen wieder öffnen
Die aktuelle Inszidenzzahl (RKI) in unserem Landkreis Waldshut liegt seid mehr als 5 Tagen weit unter 100. Weitere Info's zur aktuellen Inszidenz RKI
Somit dürfen wir unser Hotel endlich, endlich wieder öffnen :-)
Am 10. Juni 2021 ist es soweit :-)
Warum öffnen wir erst am 10.06.21? Weil wir noch etwas Vorbereitungszeit brauchen, wir bis in zwei Wochen genauer
wissen, ob die Zahlen stabil unter 100 bleiben und die Zimmerreservationen vor dem 10. Juni alle bereits vor einigen Wochen abgesagt wurden. Jetzt hoffen wir und glauben daran, dass es klappt und
freuen uns sehr, die ersten von Euch am 10. Juni 21 endlich wieder im Waldheim begrüssen und verwöhnen zu können :-)
Wie sieht es nun aus mit dem Aufenthalt hier im Waldheim? Alle unten aufgeführten Info's gelten sowohl für deutsche wie auch ausländische Gäste:
Auflagen für den Aufenthalt im Waldheim:
3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
Indoor pro Tisch maximal 4 Personen mit höchstens 6 Kindern (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)
Outdoor maximal 10 Personen plus 10 Kinder.
(Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
- Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
- Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.
- Negativ Getestete Mit Testbescheinigung nicht älter als 24h zB von Testzentrum, Arbeitgeber des Gastes oder Dienstleister (zB Friseur, Gastronom etc) Das heisst, entweder wird eine Bescheinigung eines Schnelltests bei der Anreise vorgelegt oder es kann hier vor Betreten des Hotels unter Beaufsichtigung ein Schnelltest/Selbsttest gemacht werden. Privat durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Eintritt. Bei längeren Hotelaufenthalten reicht für Getestete eine erneute Testung immer nach drei weiteren Aufenthaltstagen aus.
Weitere Infos unter:
Aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg
Update 18.04.2021:
Das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke gilt weiterhin, bis auf Weiters ..... ein neues Datum wurde nicht mehr genannt, alles hängt momentan von den aktuellen Zahlen ab ..... Wann die Zahlen wieder runter gehen und die ersten Öffnungsschritte zum x-ten Male gestartet werden können, ist nicht absehbar. Und da wir Hotels in der Liste der Öffnungsschritte zuhinterst stehen, kann es noch lange dauern ..... leider, wir sind des Wartens müde .... wir möchten endlich, endlich wieder arbeiten dürfen :-(
Update 24.03.2021:
Das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke gilt weiterhin und wurde verlängert bis voraussichtlich 18. April 2021.
Restaurants bleiben ebenfalls geschlossen.
Am 12. April 2021 ist die nächste Sitzung der Bundesregierung und wir hoffen sehr, dass wir danach endlich, endlich wissen, wann wir unser Hotel wieder öffnen dürfen.
Wir sind optimistisch, zuversichtlich und hoffen sehr, dass wir unser Waldheim Ende April öffnen dürfen!
Update 26.11.2020.:
Das Übernachtungsverbot für touristische Zwecke gilt weiterhin und wurde verlängert bis voraussichtlich 20. Dezember 2020.
Restaurants bleiben ebenfalls geschlossen.
Detaillierte Infos folgen, sobald die offiziellen Verordnungen verfügbar sind.